Zahnspange Neu (Gratis Zahnspange)

Gratis-Zahnspange: Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine Zahnspange bei Patienten über 11 und unter 18 Jahren von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.

Als qualifizierter Vertragspartner begleitet DDr. Karin Assadian Sie und Ihr Kind bei der Behandlung mit der Gratis-Zahnspange – von der Evaluierung der Kieferfehlstellung im Zuge eines Beratungsgesprächs bis hin zum strahlenden Lächeln Ihres Kindes.

Wer bekommt die Gratis-Zahnspange?

Diese beiden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Gratis-Zahnspange zu bekommen:

  • Der Patient/die Patientin muss in der Regel älter als 11 und jünger als 18 Jahre sein.
  • Ein Vertrags-Kieferorthopäde oder eine Vertrags-Kieferorthopädin stellt eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN-Behandlungsnotwendigkeit der Stufe 4 oder 5) fest.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Zahnspange von der Krankenkasse übernommen. Es handelt sich dabei um eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets.

Die nächsten Schritte zur Gratis-Zahnspange

Der Weg zur Gratis-Zahnspange für Kinder und Jungendliche ist ganz einfach:

  1. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin, um die Behandlungsnotwendigkeit feststellen zu lassen. Dies geht ganz leicht mit dem Kontaktformular oder per Telefon unter +43 1 4706355
  2. Im Rahmen des Beratungsgesprächs wird die Behandlungsnotwendigkeit bei dem Patienten/der Patientin festgestellt und anhand der internationalen IOTN-Klassifizierung angegeben. Handelt es sich um eine komplexe Zahnfehlstellung der Stufe 4 bis 5, wird direkt ein Termin für die Anfangsdiagnostik vereinbart.
  3. Bei diesem Termin wird mit der Korrektur der Zahnfehlstellung im Rahmen der Behandlung begonnen.

Kann ich selbst feststellen, ob mein Kind die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange erfüllt?

Nein, die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit anhand der internationalen IOTN-Klassifizierung kann nur durch einen qualifizierten Vertrags-Kieferorthopäden / eine qualifizierte Vertrags-Kieferorthopädin erfolgen.

Kann ich während der Behandlung den Arzt wechseln?

Ja, dies ist möglich, jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherungsträgers.

WIR MACHEN vom 10.-30.8.2015 URLAUB!
Wir sind ab Montag, 31.8.2015 wieder telefonisch und per Email erreichbar.
Ihr Kinderdental-Team